Produkttester werden

Richtlinien für Testpersonen

Wir – ipi Institut für Produkt-Markt-Forschung GmbH – sind uns unserer Verantwortung im Umgang mit Ihren Daten bewusst. Wir prüfen unsere Richtlinien stets auf Aktualität, um den Bestimmungen der Datenschutzgrundverordnung und des Bundesdatenschutzgesetzes gerecht zu werden.

Wir betreiben keine eigenen Forschungsprojekte, sondern führen diese für unsere Auftraggeber aus.

Damit unsere Veranstaltungen reibungslos ablaufen und wir ein hohes Maß an Qualität für Sie als Testperson, unsere Auftraggeber, sowie unsere Kunden sicherstellen können, sind folgende Richtlinien zu beachten:

  • Generell gilt, dass alle Angaben, welche Sie als Testperson der ipi Institut für Produkt-Markt- Forschung GmbH gegenüber machen, freiwillig sind und vertraulich behandelt werden.
  • Sie sind nicht verpflichtet an Vorbefragung und Veranstaltungen, zu denen wir Sie einladen, teilzunehmen.
  •  Alle Angaben in Vorbefragungen und Veranstaltungen sind wahrheitsgemäß und nach bestem Wissen und Gewissen zu machen.
  • Registrierte Teilnehmer können jederzeit aus dem Panel austreten.Weitere Richtlinien finden Sie in den folgenden Abschnitten.

1. Registrierung als Testperson

Als Testpersonen bezeichnen wir alle Personen, die sich für unsere Testpersonenkartei registrieren. Im Rahmen der Registrierung müssen Sie verschiedene Angaben zu Ihrer Person machen, die uns helfen, eine Vorauswahl für verschiedene Projekte zu machen. Bestimmte Angaben im Registrierungsprozess sind Pflichtangaben, ohne die eine Registrierung nicht möglich ist.

Wir verarbeiten die Daten registrierter Testpersonen zu folgenden Zwecken

  • Führen eines Testpersonenkontos und notwendige Kommunikation
  • Regelmäßige Rückfragen zur Aktualität Ihrer Daten per E-Mail oder Telefon
  • Vorauswahl von Testpersonen anhand geeigneter Merkmale
  • Wir behalten uns vor, einzelne Antworten aus Vorbefragungen zur gezielteren Auswahl der Testpersonen für weitere, ähnliche Vorbefragungen, zu verwenden
  • Einladung zu Online-Vorbefragungen, um Ihre Eignung für das jeweilige Projekt zu verifizieren
  • Teilnahme an Projekten, wie Produkttests oder Gruppendiskussionen („Veranstaltung“)
  • Auszahlung einer Aufwandsentschädigung nach Projektteilnahme
  • Regelmäßige Qualitätspflege unserer Testpersonendatenbank

Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten im Rahmen der Registrierung als Testperson ist Ihre Einwilligung (Art. Abs. 1 lit. a DSGVO). Zum anderen kann die Datenverarbeitung auf einem vertragsähnlichen Verhältnis (Art. 6 Abs. 1 lit b DSGVO) beruhen, insofern Sie an unseren Projekten teilnehmen und eine Aufwandsentschädigung erhalten.

Wir behalten uns vor, weitere Informationen zu einem Testpersonenkonto zu speichern:

a)     Einzelne Antworten aus Vorbefragungen zur gezielteren Auswahl der Testpersonen für weitere, ähnliche Vorbefragungen.

b)    Außerdem speichern wir Daten zum Teilnahmeverhalten, um die Koordination unserer Veranstaltungen effizient zu gestalten und unseren Qualitätsstandard zu wahren.

1.   Teilnahme/Anwesenheit einer Testperson bei einer Veranstaltung.

2.   Anwesenheit einer Testperson bei einer Veranstaltung, aber keine aktive Teilnahme.

3.   Testperson sagt rechtzeitig die Teilnahme ab.

4.   Testperson sagt zu kurzfristig die Teilnahme an einer Veranstaltung ab oder fehlt, ohne abzusagen.

5.   Wie oft eine Testperson ihre Teilnahme absagt.

6.   Ob und wie oft eine Testperson eine bereits begonnene Veranstaltung abbricht.

Wir geben Ihre Daten unter keinen Umständen an Dritte weiter, ohne dass wir Sie explizit darauf hingewiesen und Sie Ihre Zustimmung gegeben haben. Selbstverständlich verkaufen wir die Daten unserer Testpersonen nicht.

Wir verwenden die Daten unserer Testpersonen nicht ohne deren Wissen für eine Studie bzw. Veranstaltung (Forschungsprojekt).

Wie lange speichern wir Ihre Daten?

Wir speichern Ihre Daten zu den genannten Zwecken so lange, wie Sie Ihre Registrierung in unserem Panel aufrechterhalten. Sie können uns jederzeit zur Löschung Ihres Testpersonenkontos auffordern und Ihre Einwilligung widerrufen. Sie haben die Möglichkeit Ihr Testpersonenkonto jederzeit selbst über die Homepage zu löschen. Wir möchten Sie bitten, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen, bei Fragen oder Problemen können Sie sich jederzeit an uns wenden.

Sollten Sie Schwierigkeiten bei der Löschung Ihres Testpersonenkontos haben, wenden Sie sich bitte an teststudio@ipi.de. Alternativ können Sie sich telefonisch oder postalisch an uns wenden, verwenden Sie dafür bitte die im Impressum angegebenen Kontaktdaten.

Bitte beachten Sie, dass Testperson bis zur Löschung noch nicht von Einladungen zu Vorbefragungen oder der Teilnahme von Veranstaltungen ausgeschlossen.

Sollte eine Löschung aufgrund gesetzlicher Bestimmungen, wie beispielsweise dem Handels- oder Steuerrecht, nicht unmittelbar möglich sein, schränken wir Ihre Daten für die weitere Verarbeitung zu Erfüllung der Vorschriften ein. Die nach Handels- und Steuerrecht erforderlichen Informationen bewahren wir für die gesetzlich bestimmten Zeiträume auf (regelmäßig zehn Jahre, beginnend mit dem auf die letzte Abrechnung folgenden Jahr).

Selbstverständlich stehen Ihnen alle Rechte aus den geltenden Datenschutzbestimmungen zu:

a)     Recht auf jederzeitigen Widerruf Ihrer Einwilligung

b)    Recht auf Auskunft (vgl. Art. 15 DSGVO)

c)     Recht auf Berichtigung (vgl. Art. 16 DSGVO)

d)    Recht auf Löschung / Recht auf „Vergessenwerden“ (vgl. Art. 17 DSGVO

e)     Recht auf Einschränkung der Verarbeitung / Sperrung (vgl. Art. 18 DSGVO)

f)     Recht auf Datenübertragbarkeit (Art. 20 DSGVO)

g)    Recht auf Widerspruch (vgl. Art. 21 DSGVO)

h)     Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde (vgl. Art. 77 DGVO)

i)      Nicht einer automatisierte Entscheidungen im Einzelfall einschließlich Profiling unterworfen zu werden (Art. 22 DSGVO)

Ausführliche Datenschutzinformationen:
Ausführliche Informationen zu den Datenschutzbestimmungen für Testpersonen und verschiedene Szenarien finden Sie hier.

1.1 Sperrung von Teilnehmern bei bewussten Falschangaben

Eine bewusste, falsche Beantwortung der Fragen im Registrierungsprozess oder in Vorabbefragungen führt zum Studienausschluss. Bei mehrfacher Wiederholung wird die betreffende Testperson für weitere Vorbefragungen des ipi Instituts für Produkt-Markt-Forschung GmbH gesperrt. Die ipi Institut für Produkt-Markt-Forschung GmbH behält sich in so einem Fall vor, Vor- und Nachnamen, die E-Mail-Adresse sowie das Geburtsdatum der betreffenden Person auch über eine Abmeldung aus der Testpersonenkartei hinaus in einer Sperrliste zu behalten, um einer Neuanmeldung vorzubeugen und um ein hohes Maß an Qualität für Auftraggeber und Testpersonen gewährleisten zu können.

Das Führen einer Sperrliste erfolgt im berechtigten Interesse (Art. 6 Abs. 1lit. f DSGVO) von ipi. Sie können jederzeit von Ihrem Recht auf Widerspruch Gebrauch machen, in diesem Fall werden wir eine Einzelfallprüfung vornehmen und Ihnen das Ergebnis mitteilen.

2.  Veranstaltungen: Allgemeines und Mitbringen von Kindern

Unter Veranstaltungen verstehen wir alle möglichen, zum Zweck der Marktforschung von ipi oder unseren Auftraggebern durchgeführten, Tests und Gespräche.

Als Testperson werden Sie in regelmäßigen Abständen per Telefon bzw. per E-Mail kontaktiert, um an Vorbefragungen teilzunehmen. Mit Hilfe dieser Vorbefragungen werden Testpersonen mit vorher festgelegten Merkmalen für die jeweilige Veranstaltung gesucht und identifiziert. Wie häufig eine Testperson kontaktiert wird, um für Veranstaltungen eingeladen zu werden, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Dies sind in erster Linie demografische Merkmale (z.B. Geschlecht und Alter). Die Auswahl erfolgt zusätzlich dem Zufallsprinzip.

Bitte beachten Sie folgende Regelung zum Mitbringen von Kindern zum Test:

j)      Kinder dürfen gern vor den Veranstaltungsräumen warten, jedoch nicht an den Veranstaltungen teilnehmen.

k)     Bei Veranstaltungen, welche länger als 30 Minuten dauern, erlauben wie keine Kinder unter 14 Jahre im Institut, welche allein und ohne Aufsicht einer volljährigen Person vor den Veranstaltungsräumen warten müssen.

Des Weiteren bitten wir Sie um Verständnis für alle anderen Teilnehmer der Veranstaltung:

l)      Die Veranstaltungen erfordern Ruhe und Konzentration. Wenn die Kinder noch nicht so alt sind, dass Sie sich allein beschäftigen oder allein bleiben können und somit den ruhigen Ablauf der Veranstaltung stören, kann es sein, dass die verantwortlichen Testpersonen ohne Incentivierung vom Test ausgeschlossen werden.

m)   Die ipi Institut für Produkt-Markt-Forschung GmbH übernimmt keine Verantwortung für die Beaufsichtigung der Kinder. Für mögliche Schäden, welche durch die Kinder entstehen können, haftet die verantwortliche Person.

2.1.    Vorbefragungen

Um an einer Veranstaltung teilnehmen zu können, ist immer eine Vorbefragung zu absolvieren. Die Vorbefragung ist ein Interview, welches in Bezug auf Länge und Fragestellung von Veranstaltung zu Veranstaltung variiert und sowohl online als auch telefonisch durchgeführt werden kann. Welcher der beiden Kontaktwege für welche Veranstaltung zu wählen ist, legt die ipi Institut für Produkt-Markt-Forschung GmbH veranstaltungsspezifisch fest.

Die Vorbefragung dient dazu, herauszufinden, ob eine Testperson zu dem für die Veranstaltung gesuchten Personenkreis gehört. Die ipi Institut für Produkt-Markt-Forschung GmbH verwendet die damit erhobenen Daten ausschließlich zum Zweck der Marktforschung. Es werden keine Daten von Testpersonen an Dritte weitergegeben, die einen Rückschluss auf einzelne Personen zulassen.

Die ipi Institut für Produkt-Markt-Forschung GmbH behält sich vor, einzelne Antworten aus Vorbefragungen zur gezielteren Auswahl der Testpersonen für weitere, ähnliche Vorbefragungen, zu verwenden. Die Daten aus Vorbefragungen werden jedoch nie zu etwas anderem, als zur Auswahl von Testpersonen für die Veranstaltungen der ipi Institut für Produkt-Markt-Forschung GmbH genutzt.

Die Testpersonen des ipi Institutes für Produkt-Markt-Forschung GmbH verpflichten sich, bei Beantwortung der Vorbefragung ehrliche und korrekte Angaben zu machen.

Nach erfolgreichem Abschluss einer Vorbefragung ist i.d.R. eine direkte Terminauswahl möglich. Bei Online-Vorbefragungen kann die Testperson den Termin selbst wählen, bei Telefonbefragungen geschieht dies in Absprache mit einem Mitarbeiter der ipi Institutes für Produkt-Markt-Forschung GmbH.

Im Anschluss an die Vorbefragung wird mit einer Frist von 3 Werktagen eine schriftliche Einladung als Teilnahmebestätigung versandt. Diese E-Mail enthält nochmals die wichtigsten Informationen zur Veranstaltung und ggf. weitere Schritte, die von den Testpersonen zu beachten und umzusetzen sind.

Mit Erhalt der Teilnahmebestätigung gilt die Testperson als verbindlich zur Veranstaltung eingeladen.

2.2.    Aufzeichnung von Audio- bzw. Videomaterial

Insofern es sich bei einer Veranstaltung um eine Gruppendiskussion bzw. ein Einzelinterview handelt, weist das ipi Institut für Produkt-Markt-Forschung GmbH die Testpersonen hiermit ausdrücklich darauf hin, dass i.d.R. Audio- sowie Videoaufnahmen von der Veranstaltung angefertigt werden.

Die Audio- bzw. Videodateien werden niemals ohne ausdrückliche Erlaubnis der Testpersonen veröffentlicht oder zu anderen Zwecken verwendet, als die Gespräche im Nachhinein durch die ipi Institut für Produkt-Markt-Forschung GmbH bzw. den Auftraggeber der Veranstaltung besser auswerten zu können.

Nach Abschluss des Projektes (d.h. Veranstaltung und Auswertung) werden alle Aufzeichnungen entsprechend der Datenschutzgesetze gespeichert bzw. gelöscht.

Die Testperson kann jederzeit und ohne Angabe von Gründen Ihr Einverständnis zur Aufzeichnung auf Video- bzw. Audiomaterial für einzelne Veranstaltungen widerrufen. In diesem Fall kann es jedoch passieren, dass eine Teilnahme an der jeweiligen Veranstaltung nicht möglich ist und somit kein Incentive ausbezahlt werden kann.

Wenn die Aufzeichnung bereits stattgefunden hat und der Teilnehmer incentiviert wurde, ist ein Widerruf nicht mehr möglich.

2.3.    Erinnerungsservice

Damit eine Veranstaltung nicht in Vergessenheit gerät, nehmen alle Testpersonen an einem automatischen Erinnerungsservice teil. Ein Abmelden vom Erinnerungsservice ist aus organisatorischen Gründen nicht möglich.

Einen Werktag (Montag bis Freitag) vor Beginn der Veranstaltung wird die Testperson per Anruf von einem Mitarbeiter der ipi Institut für Produkt-Markt-Forschung GmbH telefonisch oder per SMS an den bevorstehenden Termin erinnert.

In einigen Fällen ist es nötig sicherzustellen, dass es keinen Ausfall von Testpersonen bei einer Veranstaltung gibt, da diese Art Veranstaltung sonst nicht wie geplant stattfinden kann.

In diesen Fällen findet in den 120 bis 60 Minuten vor der Veranstaltung nochmals ein Bestätigungsanruf seitens eines Mitarbeiters der ipi Institut für Produkt-Markt-Forschung GmbH statt.

Sollte die Testperson in diesem Zeitraum nicht erreichbar sein, kann es passieren, dass kurzfristig für Ersatz gesorgt werden muss. Eine Teilnahme an der Veranstaltung, sowie eine Auszahlung des Incentives an die Testperson sind dann unter Umständen nicht mehr möglich.

Sollte eine Testperson im oben genannten Zeitraum vor der Veranstaltung keine Gelegenheit haben einen Anruf zu beantworten, muss der Termin nochmals seitens der Testperson am Veranstaltungstag bis spätestens 2 Stunden vor der Veranstaltung per Mail bestätigt werden. Bitte wenden Sie sich dazu an die Emailadresse des Mitarbeiters / der Mitarbeiterin, die Sie zur Studie eingeladen hat.

2.4.    Absagen, Verspätungen, Ausfälle

Es kann jedem einmal passieren, dass man einen Termin, welchen man zugesagt hat, nicht einhalten kann.

Wir bitten unsere Testpersonen uns Absagen frühestmöglich, jedoch spätestens bis einen Werktag (Montag bis Freitag) vor Beginn der Veranstaltung 09:00 Uhr morgens abzusagen. Die ipi Institut für Produkt-Markt-Forschung GmbH behält sich im Fall von regelmäßigen Absagen vor, die betreffende Testperson temporär oder auf Dauer von Vorbefragungen auszuschließen.

Es liegt in der Verantwortung der Testperson pünktlich zum vereinbarten Termin im ipi Institut für Produkt-Markt-Forschung, bzw. beim Kunden zu erscheinen oder sich bei Tests zu Hause im benötigten Zeitfenster am Wohnsitz aufzuhalten.

Bei Verspätungen zu Veranstaltungen liegt es grundsätzlich am Auftraggeber zu entscheiden, ob die Veranstaltung noch mit der Testperson durchgeführt werden kann oder nicht. Falls das Gespräch nicht mehr durchgeführt werden kann, erhalten Testpersonen kein Incentive.

Konsequenzen bei kurzfristigen Absagen und Nichterscheinen
Bei regelmäßigen, kurzfristigen Absagen (d.h. Absage findet später als 09:00 Uhr morgens einen Werktag vor der Veranstaltung statt), behält sich die ipi Institut für Produkt-Markt-Forschung GmbH vor, die betreffende Testperson generell von den Vorbefragungen auszuschließen. Wir behalten uns darüber hinaus vor, ein unentschuldigtes Nichterscheinen zum Termin in der Testpersonendatenbank zu notieren. Wir haben ein berechtigtes Interesse daran, unsere betrieblichen Abläufe effizient und in hoher Qualität zu gestalten.

2.5.    Incentivierung / Aufwandsentschädigung / geldliches Dankeschön aus Studien

Das Incentive ist tatsächlich als ein Dankeschön für die Teilnahme und Ihre aufgewendete Zeit bei der Veranstaltung zu verstehen. Es ist keine Entlohnung und somit gelten keine Stundensätze.

Die Höhe dieses Dankeschöns hängt von der jeweiligen Art der Veranstaltung, der Dauer sowie den Aufwand, den Sie bei dieser haben, ab.

Generell kann ein Incentive in Form einer Barauszahlung, Überweisung, als Sachleistung (z.B. Gutscheine, Testprodukte, welche nach dem Test überlassen werden etc.) bzw. als Serviceleistung (z.B. gratis Haarschnitt im Institut) erbracht werden. Sach- und Serviceleistungen können nicht in Bargeld umgewandelt werden. Eventuell bei Überweisungen anfallende Gebühren sind von den Testpersonen selbst zu tragen.

Sollten Sie bezüglich des Incentives steuerrechtliche Fragen haben, wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Finanzamt oder Ihren Steuerberater.

Bei der Auszahlung / Übergabe / Erbringung des Incentives ist der Erhalt zu Quittieren. Dies geschieht unter Angabe von Name, Adresse, Datum und Unterschrift in einer sogenannten Teilnehmerliste.

Bei Erhalt des Incentives obliegt es der Testperson die Korrektheit des geldlichen Betrages, sowie die Schadensfreiheit von Sachleistungen umgehend zu überprüfen. Für später festgestellte Differenzen bzw. Beschädigungen übernimmt die ipi Institut für Produkt-Markt-Forschung GmbH keine Haftung.

 2.6.    Veranstaltungen & Veranstaltungsabbruch

Die Testperson kann jederzeit, auch nach Zusage zur Teilnahme an einer Veranstaltung und ohne Angabe von Gründen die Zusage zur Teilnahme an einer Veranstaltung widerrufen.

Bei Veranstaltungen, deren zeitlicher Rahmen auf maximal 24 Stunden begrenzt ist, ist die Incentivierung mit Veranstaltungsabbruch hinfällig.

Bei Veranstaltungen, welche länger als 24 Stunden dauern (somit also mehrere Besuche im ipi Institut für Produkt-Markt-Forschung erfordern), gesteht das Institut den Testpersonen bei Veranstaltungsabbruch gegebenenfalls eine anteilige Auszahlung des Incentives zu. Die Höhe dieses anteiligen Incentives richtet sich nach Studie und Teilnahmedauer. Ob das anteilige Incentive ausbezahlt wird, ist veranstaltungsspezifisch zu entscheiden.

Bei wiederholtem Abbruch von Veranstaltungen behält sich die ipi Institut für Produkt-Markt-Forschung GmbH vor, bestreffende Testpersonen generell von Vorbefragungen auszuschließen.

 2.7.    Verschwiegenheit seitens der Testpersonen

Alle Testpersonen unseres Institutes verpflichten sich über Studienmethoden und -designs, Konzepte, Produkte, Auftraggeber und Studienergebnisse Verschwiegenheit zu wahren. Ebenfalls dürfen keine Fotos bzw. Videos von den zu testenden Produkten angefertigt werden. Die Ergebnisse der Studien gehören dem Auftraggeber.

2.8.    Aktualisierung der Pflicht- und freiwilligen Angaben

Die Testpersonen können jederzeit die Pflichtangaben (d.h. Vorname, Nachname, Geburtsdatum, Adresse, Geschlecht, Mailadresse und mindestens eine Telefonnummer) über die ipi Homepage aktualisieren. Eine Löschung der Pflichtangaben während der Zeit als Testperson im ipi Institut für Produkt-Markt-Forschung GmbH führt zur Löschung aus der Testpersonenkartei.

Freiwillige Angaben (d.h. Angaben, die über die Pflichtangaben hinausgehen), können zweimal im Jahr in einem Onlinefragebogen hinzugefügt, geändert oder gelöscht werden.

Die Testpersonen verpflichten sich, hierbei wahrheitsgemäße Angaben zu machen.                             

Unsere Datenschutzrichtlinien bezüglich der Testpersonendatenbank und Marktforschungsstudien finden Sie hier.
Unsere FAQs finden Sie hier.